Das Heiligkreuz-Viertel steht für bezahlbares Wohnen in Mainz. Daher werden ein Viertel aller Wohnungen nach den Förderrichtlinien der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz errichtet, und zu Netto-Kaltmieten von ca. 6,80 € oder 7,70 € je Quadratmeter (geförderte Wohnung) angeboten. Das Angebot reicht dabei vom Ein-Zimmer-Apartment bis zu 5-Zimmer-Wohnungen für Familien.
Der Wohnberechtigungsschein ist zum Bezug einer geförderten Wohnung erforderlich. Er kann bei der zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden. Im Wohnberechtigungsschein ist die maßgebliche Wohnungsgröße für den wohnungssuchenden Haushalt nach Raum Zahl und/oder Wohnfläche angegeben. Weitere Informationen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins finden Sie hier.
Die Gehaltsobergrenzen für den ersten und zweiten Förderweg sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt:
Übersicht der Gehaltsobergrenzen für den ersten Förderweg:

Übersicht der Gehaltsobergrenzen für den zweiten Förderweg:

Sobald die Wohnungsangebote verfügbar sind, werden wir Sie unter „Aktuelles“ darüber informieren.